Wir haben ein Wespennest in unserer Mietwohnung entdeckt, das entfernt werden muss.

Wer übernimmt die Kosten?

 


 

Im Rollladenkasten über der Balkontür haben wir ein Wespennest entdeckt, welches entfernt werden muss.

Wer übernimmt die entstehenden Kosten für die Beseitigung - Der Mieter oder der Vermieter?


Ein Wespennest stellt einen Mangel dar und muss dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden.

 

Kümmert sich der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist nicht um die Beseitigung, kann der Mieter einen Fachmann (Schädlingsbekämpfer, Umsiedler) mit der Beseitigung beauftragen und die Kosten von der Miete abziehen.

 

Sollten Wohnungseigentümer mit einem Wespennest konfrontiert sein, muss in der Regel die Eigentümerschaft die Kosten der Beseitigung tragen.

 

Also:

 

"Grundsätzlich" ist für die Entfernung von Ungeziefer der Vermieter beziehungsweise Grundstücks- und Hausbesitzer, die Wohnungseigentümergemeinschaft verantwortlich. Jede andere Formulierung im Mietvertrag ist unwirksam.

Lediglich wenn der Vermieter beweisen kann, dass der Mieter durch sein Verhalten für den Schädlingsbefall verantwortlich ist, muss dieser für die Kosten der Bekämpfung aufkommen.

Der Mieter muss den Vermieter von dem Ungezieferauftritt informieren, sonst kann er schadensersatzpflichtig werden.

Solange der Mangel besteht, ist er zur Minderung der Miete berechtigt. Ab wann und in welcher Höhe – darüber sind sich die Gerichte nicht einig.

Im Haus nistende Tauben waren dem Landgericht Berlin eine Mietminderung von zehn Prozent wert, 25 Silberfischchen veranlassten das Landgericht Lahnstein zu einer Mietminderung von 20 Prozent.

Ein Vermieter darf die Kosten für die Beseitigung eines Wespennestes nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, weil es sich dabei nicht um regelmäßig anfallende Aufwendungen handelt.

(Amtsgericht Berlin-Schöneberg, 6 C 419/97)"


(Quelle und weiterführender Link: 
http://www.mietrecht.unser-forum.de   -  bitte hier unter Text-Suche  - Wespennest -  eingeben)

Informieren Sie sich im Internet, bei einem Rechtsanwalt oder dem Mieterschutzbund.

 

Achtung:

 

Entgegengesetzt vieler anderweitiger Meinungen:

 

Ein Wespennest wird von der Feuerwehr gar nicht mehr oder nur noch in äußerst seltenen Fällen beseitigt.  
(Hierfür entstehende Kosten werden nach der örtlichen Gebührensatzung für technische Hilfeleistung (bis zu 200.- Euro) abgerechnet)

Einige Wespenarten stehen unter Schutz. Somit ist ein pauschaler Gifteinsatz für die Feuerwehr nicht gerechtfertigt und bleibt Fachleuten überlassen!

 

Fachleute finden Sie:

 

 


 

 

 

Im Schrank, auf dem Balkon meiner Mietwohnung, hat sich ein Wespennest angesiedelt, welches entfernt werden muss.

Wer übernimmt die entstehenden Kosten für die Beseitigung - Der Mieter oder der Vermieter?

 

In z. B. einem Schuhschrank, unter dem Tisch oder unter der Sitzcouch auf dem Balkon ist der Mieter Eigentümer des Möbelstücks oder der abgestellten Sache. Somit hat der Mieter die Kosten für eine evtl. Beseitigung des Wespennestes zu tragen.

 

Grabstätten, unter deren Grabstein oder Bepflanzung sich ein Wespennest angesiedelt hat, sind, je nach Friedhofssatzung, gepachtetes Eigentum des Grabstättennutzers, der für die Beseitigung eines Wespennestes aufkommen muss.

 

Außerhalb der Grabstätte, also innerhalb des Friedhofsgeländes, ist die Gemeinde oder Friedhofsverwaltung für die Kosten verantwortlich.

Hier kann ein Wespennest gemeldet werden.

 

 

 

 

 


 

 


Home  I  Startseite  I  E-Mail  I  Impressum

Copyright © 2003   www.aktion-wespenschutz.de  I  www.wespenschutz.com  I  www.wespenschutz.eu  I   www.wespenfreunde.de