An unserer Markise hängt ein Wespennest. Nun beschwert sich der Nachbar.

Müssen wir das Nest beseitigen lassen und wer zahlt?

 


 

"... Es ist das Nest der schützenswerten und harmlosen Mittleren Wespe. Uns stören die Wespen nicht. Wir würden sie gerne den Sommer über weiter beobachten und das Nest hängen lassen."

 

Müssen wir das Wespennest auf Verlangen des Nachbarn beseitigen lassen und wer bezahlt?

 

Grundsätzlich kann man sagen - NEIN, der Nachbar kann nicht verlangen, das Wespennest zu entfernen.

 

Die Wespen haben sich ohne Zutun von selbst angesiedelt und in diesem Fall stören sie den Wohnungseigentümer nicht.

Einen Rechtsanspruch kann der Nachbar allenfalls geltend machen, wenn die Ansiedlung gezielt durch das Aufhängen von Hornissenkästen - ohne Einhaltung der Sicherheitsabstände (mind. 3 Meter zur Grundstücksgrenze) - herbeigeführt wurde.

 

Kein Rechtsanspruch besteht allerdings beim Aufhängen von Vogelnistkästen. Hier wollte man Vögel und keine Wespen/Hornissen ansiedeln.

 

Vielleicht sollte man dennoch zwei Faktoren in Betracht ziehen:

  1. Will man einen Nachbarschaftsstreit eingehen?
    Vorher sollte man sachlich miteinander reden können und für und wider abwägen. Vielleicht kann man sich in aller Ruhe und Gütlichkeit einigen.
     

  2. Kosten der Beseitigung:
    Man kann den Nachbarn darauf aufmerksam machen, dass eine Beseitigung des Wespennestes zwischen 100 und 150 Euro liegt.
    Da der Eigentümer das Nest belassen will, würden die Kosten also beim Nachbarn liegen, der das Nest beseitigt haben möchte.
     
    Als gütliche Einigung könnte man zusammen einen Umsiedler suchen, der das Wespennest von der Markise entfernt und umsiedelt. Die beiden Nachbarn könnten sich z. B. die Kosten teilen ...
     

 

 


 

 


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