"... Es ist das Nest der schützenswerten und
harmlosen Mittleren Wespe. Uns stören die Wespen nicht. Wir würden
sie gerne den Sommer über weiter beobachten und das Nest
hängen lassen."
Müssen wir das Wespennest auf
Verlangen des Nachbarn beseitigen lassen und wer bezahlt?
Grundsätzlich kann man sagen - NEIN,
der Nachbar kann nicht verlangen, das Wespennest zu
entfernen.
Die Wespen haben
sich ohne Zutun von selbst angesiedelt und in diesem Fall
stören sie den Wohnungseigentümer nicht.
Einen
Rechtsanspruch kann der Nachbar allenfalls geltend machen,
wenn die Ansiedlung gezielt durch das Aufhängen von
Hornissenkästen - ohne Einhaltung der Sicherheitsabstände
(mind. 3 Meter zur Grundstücksgrenze) - herbeigeführt wurde.
Kein
Rechtsanspruch besteht allerdings beim Aufhängen von
Vogelnistkästen. Hier wollte man Vögel und keine
Wespen/Hornissen ansiedeln. |