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Vespa velutina: Eine Hornisse wird umgestuft

Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass Vespa velutina in Deutschland als „etabliert“ eingestuft werden soll. Doch was bedeutet das genau für die Bekämpfung dieser invasiven Art? Mancherorts versetzten zuständige Behörden die Imkerinnen und Imker mit ihren Aussagen bereits in Alarmbereitschaft. Teils war von dort zu hören: „Die Hornisse wird wahrscheinlich bald umgestuft, da müssen wir jetzt auch kein Geld mehr zur Bekämpfung ausgeben.“ Hat es sich also mit der Kontrolle der Asiatischen Hornisse in Deutschland erübrigt? Hier beantworten wir einige Fragen rund um die Umstufung.

Was bedeutet eine Umstufung von Vespa velutina von Artikel 16 auf Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014?
Die Umstufung bedeutet, dass die invasive Art unionsweiter Bedeutung im Mitgliedstaat als etabliert eingestuft wird und das Ziel nicht mehr deren Ausrottung ist. Ein Mitgliedstaat muss dann gemäß Artikel 19 aber Managementmaßnahmen gegen die invasive Art aufweisen, „damit deren Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimiert werden.“ Wie Vertreter der EU-Kommission in einem Gespräch mit dem Deutschen Imkerbund deutlich machten, muss das Ziel auch weiterhin eine Verhinderung oder Verminderung der Ausbreitung von Vespa velutina sein.

Gilt die Umstufung für ganz Deutschland?
Ja, sie gilt somit auch für diejenigen Bundesländer, in denen Vespa velutina noch nicht oder nur als Inselpopulation vorkommt. In Deutschland sind die Bundesländer, beziehungsweise deren Umweltministerien für die Bekämpfung invasiver Arten zuständig.

Muss die Umstufung von der EU-Kommission genehmigt werden?
Nein.

Was hat es mit den Managementmaßnahmen auf sich?
Um die oben genannten Vorgaben von Artikel 19 zu erfüllen, hat eine Arbeitsgruppe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) sogenannte Management- und Maßnahmenblätter erarbeitet. Beispiele solcher Blätter für andere invasive Arten finden Sie hier. In den Blättern werden in der Regel kurz die Situation zusammengefasst und dann die möglichen Maßnahmen aufgezählt und kurz beschrieben.
Die Management- und Maßnahmenblätter sollen zwar als einheitliche Richtlinie und Grundlage für das Management der jeweiligen invasiven Art dienen, deren Umsetzung und die Auswahl der Maßnahmen sind allerdings jeweils den Bundesländern überlassen.
Gemäß Artikel 19 ist zudem ein Überwachungssystem vorgeschrieben. Damit muss die Wirksamkeit der Beseitigungsmaßnahmen zur Populationskontrolle kontrolliert werden. Desweiteren soll überprüft werden, ob die Maßnahmen die Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen, die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft – in diesem Fall also die Imkerei und auch deren Bestäubungsleistung – minimieren.

Wann werden die Management- und Maßnahmenblätter veröffentlicht?
Gemäß Artikel 26 der EU-Verordnung erfolgt zunächst eine öffentliche Beteiligung. Diese beginnt am 1. Oktober 2024. Die Management- und Maßnahmenblätter werden dazu im Internet auf www.anhoerungsportal.de veröffentlicht. Bis zum 2. Dezember 2024 besteht dann die Möglichkeit zur Kommentierung. Der Deutsche Imkerbund wird diese wahrnehmen und – sofern notwendig – die Blätter kommentieren. Die Landesverbände sind aufgefordert, sich – so weit nicht schon geschehen – gemeinsam mit ihren zuständigen Ministerien mit der Situation auseinanderzusetzen.

Hat der Deutsche Imkerbund an den Management- und Maßnahmenblättern mitgewirkt?
Nein, der Deutsche Imkerbund hat mehrfach um eine Einbeziehung in die Thematik gebeten – auch um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen. Der Wunsch wurde von den zuständigen Personen jedoch ignoriert.
 
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