Vespa velutina: Eine Hornisse
wird umgestuft
Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass Vespa velutina in
Deutschland als „etabliert“ eingestuft werden soll. Doch was
bedeutet das genau für die Bekämpfung dieser invasiven Art?
Mancherorts versetzten zuständige Behörden die Imkerinnen und Imker
mit ihren Aussagen bereits in Alarmbereitschaft. Teils war von dort
zu hören: „Die Hornisse wird wahrscheinlich bald umgestuft, da
müssen wir jetzt auch kein Geld mehr zur Bekämpfung ausgeben.“ Hat
es sich also mit der Kontrolle der Asiatischen Hornisse in
Deutschland erübrigt? Hier beantworten wir einige Fragen rund um die
Umstufung.
Was
bedeutet eine Umstufung von Vespa velutina von Artikel 16 auf
Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014?
Die Umstufung bedeutet, dass die invasive Art unionsweiter Bedeutung
im Mitgliedstaat als etabliert eingestuft wird und das Ziel nicht
mehr deren Ausrottung ist. Ein Mitgliedstaat muss dann gemäß Artikel
19 aber Managementmaßnahmen gegen die invasive Art aufweisen, „damit
deren Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen
Ökosystemdienstleistungen sowie gegebenenfalls auf die menschliche
Gesundheit oder die Wirtschaft minimiert werden.“ Wie Vertreter der
EU-Kommission in einem Gespräch mit dem Deutschen Imkerbund deutlich
machten, muss das Ziel auch weiterhin eine Verhinderung oder
Verminderung der Ausbreitung von Vespa velutina sein.
Gilt die
Umstufung für ganz Deutschland?
Ja, sie gilt somit auch für diejenigen Bundesländer, in denen Vespa
velutina noch nicht oder nur als Inselpopulation vorkommt. In
Deutschland sind die Bundesländer, beziehungsweise deren
Umweltministerien für die Bekämpfung invasiver Arten zuständig.
Muss die
Umstufung von der EU-Kommission genehmigt werden?
Nein.
Was hat es mit
den Managementmaßnahmen auf sich?
Um die oben genannten Vorgaben von Artikel 19 zu erfüllen, hat eine
Arbeitsgruppe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz,
Landschaftspflege und Erholung (LANA) sogenannte Management- und
Maßnahmenblätter erarbeitet. Beispiele solcher Blätter für andere
invasive Arten finden Sie
hier. In den Blättern werden in der Regel kurz die Situation
zusammengefasst und dann die möglichen Maßnahmen aufgezählt und kurz
beschrieben.
Die Management- und Maßnahmenblätter sollen zwar als einheitliche
Richtlinie und Grundlage für das Management der jeweiligen invasiven
Art dienen, deren Umsetzung und die Auswahl der Maßnahmen sind
allerdings jeweils den Bundesländern überlassen.
Gemäß Artikel 19 ist zudem ein Überwachungssystem vorgeschrieben.
Damit muss die Wirksamkeit der Beseitigungsmaßnahmen zur
Populationskontrolle kontrolliert werden. Desweiteren soll überprüft
werden, ob die Maßnahmen die Auswirkungen auf die Biodiversität und
die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen, die menschliche
Gesundheit und die Wirtschaft – in diesem Fall also die Imkerei und
auch deren Bestäubungsleistung – minimieren.
Wann werden
die Management- und Maßnahmenblätter veröffentlicht?
Gemäß Artikel 26 der EU-Verordnung erfolgt zunächst eine öffentliche
Beteiligung. Diese beginnt am 1. Oktober 2024. Die Management- und
Maßnahmenblätter werden dazu im Internet auf www.anhoerungsportal.de
veröffentlicht. Bis zum 2. Dezember 2024 besteht dann die
Möglichkeit zur Kommentierung. Der Deutsche Imkerbund wird diese
wahrnehmen und – sofern notwendig – die Blätter kommentieren. Die
Landesverbände sind aufgefordert, sich – so weit nicht schon
geschehen – gemeinsam mit ihren zuständigen Ministerien mit der
Situation auseinanderzusetzen.
Hat der
Deutsche Imkerbund an den Management- und Maßnahmenblättern
mitgewirkt?
Nein, der Deutsche Imkerbund hat mehrfach um eine Einbeziehung in
die Thematik gebeten – auch um eventuellen Missverständnissen
vorzubeugen. Der Wunsch wurde von den zuständigen Personen jedoch
ignoriert.
Schäden
melden!
Haben Sie Verluste durch die Asiatische Hornisse Vespa velutina an
Ihrem Bienenstand? Dann dokumentieren Sie dies bitte und melden Sie
den Fall. Um die politische Unterstützung zu verstärken, sind
Meldungen von Schadensfällen notwendig – sofern sie denn auftreten.
In diesem
Artikel auf unserer Homepage finden Sie mehr Informationen zur
Schadensmeldung.
Impressum:
Deutscher Imkerbund e.V.
Villiper Hauptstraße 3
53343 Wachtberg
Telefon: 0228 932920
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Vereinsregister: Amtsgericht Bonn
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